
ABLAUF
Eine gute Klienten-Therapeuten-Beziehung ist enorm wichtig für den Verlauf einer Therapie. Unser Erstgespräch dient zum gegenseitigen Kennenlernen und ermöglicht es Ihnen und mir zu überprüfen, ob die Chemie stimmt.
Desweiteren klären wir Ihr Anliegen, Ihre Ziele und wie der weitere Verlauf sein könnte.
Therapieformalitäten
Privatpatienten
Genehmigungsverfahren
Informieren Sie sich bitte vor Therapiebeginn bei Ihrer privaten Krankenkasse über das Genehmigungsverfahren für Psychotherapie und über die Höhe der Kostendeckung durch die Privatkasse.
Die ersten fünf Sitzungen, die sogenannten probatorischen Sitzungen, werden von den Privatversicherern normalerweise ohne Formalitäten übernommen. Je nach Ihrem individuellen Kassentarif kann die Therapie direkt im Anschluss fortgeführt werden.
In manchen Fällen jedoch verlangt die Privatversicherung einen formellen Antrag auf Psychotherapie. In diesem Fall übernehme ich für Sie die Antragstellung. Erst nach schriftlicher Genehmigung durch die Kasse kann die eigentliche Therapie beginnen.
Selbtszahler
Als Selbstzahler unterliegen sie keinen bürokratischen Abläufen. Sie können die Therapie für Ihr Kind ad hoc beginnen und ohne Wartezeiten zu Ende führen.
Kosten
Die Behandlungsstunden stelle ich Ihnen einmal im Monat nach der Gebührungordung für Psychotherapeuten (GOP analog GOÄ) in Rechnung. Diese können Sie dann an Ihre Privatkasse weiterreichen.
Einzelsitzung Verhaltenstherapie, 50 Minuten
100,55 EURO (Ziffer 870; Faktor 2,3)
Kurzzeittherapie: 5 probatorische + 25 bewilligte Sitzungen
Langzeittherapie: 5 probatorische + 45 bewilligte SitzungenBiographische Anamnese einmal zur Beginn der Therapie
123,34 EURO (Ziffer 860; Faktor 2,3)Therapiebericht für den Gutachter
67,03 EURO / je angefangene Stunde (Ziffer 85; Faktor 2,3)Antrag auf Einleitung oder Verlängerung der Therapie
jeweils 53,62 EURO (Ziffer 808; Faktor 2,3)Psychologische Testung
12,17 EURO (Ziffer 857; Faktor 1,8)
Termine absagen/verlegen
Ihr Termin ist nur für Sie reserviert, deshalb:
Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht einhalten können, bis spätestens 48 Std. vorher ab.
Später abgesagte Termine, kann ich meistens leider so kurzfristig nicht mehr weitervergeben. Daher muss ich leider folgende Ausfallgebühr in Rechnung stellen:
48-24 Std. vorher: 50% des ursprüngl. Betrages
später als 24 Std. vorher, Nicht-Erscheinen ohne Absage oder Zu-Spät-Erscheinen: 80% des ausgefallenen Betrages
Mit Vereinbarung eines Termins erklären Sie sich damit einverstanden.